Allgemeine Aufnahmekriterien
Massgebend für eine Aufnahme sind ausschliesslich Kriterien, die im sportlichen Bereich liegen. Grundlage bilden folgende Bestimmungen:
- Die Jugendlichen zeichnen sich durch überdurchschnittliche Begabungen und Leistungen im sportlichen Bereich aus.
- Das Interesse am sportlichen Talentbereich und ein entsprechendes Engagement sind vorhanden.
- Eine berufliche Perspektive im Talentbereich Sport wird angestrebt.
- Empfehlung der Ausbildungsstätte, des Sportvereines oder des Sportverbandes mit einer Bestätigung über einen minimalen Umfang von 10 Übungs- oder Trainingsstunden pro Woche.
- Im sportlichen Bereich sind durch Trainer und Sportlerin und Sportler gemeinsam konkrete Zielsetzungen bis Ende der obligatorischen Schulzeit zu formulieren.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme.