Stadt Thun, Direktion Bildung Sport Kultur, Amt für Bildung und Sport
Die Stadt Thun führt eine ständige Fachkommission Kunst- und Sportklassen ohne Entscheidungsbefugnis. Ihre Aufgaben werden in der Bildungsverordnung der Stadt Thun umschrieben. Das Sekretariat wird vom Amt für Bildung und Sport geführt. Die Fachkommission stellt an die zuständige Schulleitung Antrag über die Aufnahme und den Ausschluss von Schülerinnen und Schülern.
Fachkommission
Die Fachkommission Kunst- und Sportklassen besteht aus sechs Mitgliedern:
Präsident |
Hanspeter Fuhrer |
Mitglied Musikschule Region Thun |
Barbara Bachmann |
Mitglied Schulleitung |
Felix Bräm |
Mitglied Schulkommission |
Nicolas Glauser |
Mitglied Amt für Bildung und Sport |
Stefanie Zurbuchen |
Koordinator |
Jürg Schmid |
Stand: 7. November 2022
Aufnahme
Die Interessenten für eine Aufnahme in die Kunst- und Sportklassen Thun können jeweils bis 15.Februar unter bernertalent.ch einen Antrag für die Aufnahme an "Talentförderschule Sek1" einreichen. Das weitere Vorgehen ist auf der kantonalen Webseite aufgeführt.
Ausschluss
Die Schulleitung der OS Progymatte Thun kann bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern (AKVB) einen Antrag um Ausschluss des Talents aus dem Talentförderprogramm der Kunst- und Sportklassen Thun stellen.
Das AKVB leitet das Verfahren zur Aufhebung der Bewilligung für den Besuch des Talentförderprogramms ein, indem es dem Talent und seinen Eltern das rechtliche Gehör mit einer Frist zur Stellungnahme gewährt.
Das AKVB verfügt neu, indem es die Bewilligung aufhebt.
Wer die schulischen (Leistungen und / oder Arbeits- und Lernverhalten im Schulunterricht), musischen oder sportlichen Kriterien nicht mehr erfüllt, verliert die Berechtigung, den Kunst- und Sportklassen Thun anzugehören.
Die Charta dient als Vertragsbasis. Schülerinnen und -Schüler, welche nicht in Thun wohnhaft sind, wechseln nach dem Ausschluss auf den nächsten Semesterbeginn wieder in die Schule ihrer Wohngemeinde zurück.